Merkblatt und Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Merkblatt zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird die Ausgestaltung der CO2-Bepreisung und des späteren Zertifikatehandels - soweit bislang bekannt - erläutert. Der CO2-Preisrechner soll Unternehmen dabei helfen, besser abzuschätzen, welche Änderungen ihrer Energiekosten sie in den kommenden Jahren erwarten müssen.

Bild zeigt Stift und Rechner

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.